Neue Osnabrücker Zeitung 27.04.2017
Von Christina Halbach
Wallenhorst. Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) will in Wallenhorst eine Bürgerbuslinie auf die Beine stellen. In der Hofstelle Duling präsentierte das Fraktionstrio das Projekt jetzt der Öffentlichkeit. Zu Gast war der Vorsitzende des Vereins Pro-Bürgerbus Niedersachsen Stefan Bendrien, der die rund 20 Zuhörer über Organisation und Finanzierung des bürgerschaftlichen Nahverkehrskonzepts informierte.
Auch vor Ort: Ein Bürgerbus, der bereits seit 2011 im Einsatz in Wildeshausen ist und auf dem Gelände der Hofstelle Duling als Anschauungsobjekt diente. Acht Sitzplätze bietet das Gefährt, einen Multifunktionsplatz für Rollstühle oder Kinderwagen sowie eine ausklappbare Rampe. „Der Bürgerbus hat mit Haltewunschtaste, Festhalteschlaufen und einem Fahrkartendrucker alle Attribute eines normalen Linienbusses“, erklärte Stefan Bendrien, Vorsitzende von Pro-Bürgerbus Niedersachsen. Der Dachverband der niedersächsischen Bürgerbusse berät Vereine in der Gründungs- und auch späteren Betriebsphase und versteht sich als Sprachrohr gegenüber Landespolitik und in den Medien.
Fester Fahrplan
Davon machte jetzt auch die UWG-Fraktion Gebrauch, die sich gemeinsam mit dem Wallenhorster Seniorenbeirat das Projekt „Bürgerbus“ vor die Brust genommen hat. Die vier Wallenhorster Ortsteile sollen dadurch besser verbunden, Mobilität und Nahversorgung vor allem von älteren Menschen gestärkt werden. „Ein Bürgerbus ist ein maßgeschneidertes Angebot von Menschen für Menschen vor Ort, der aber nach festem Fahrplan verkehrt“, verdeutlicht Bendrien.
Team von 20 bis 25 ehrenamtlichen Fahrern erforderlich
Das heißt konkret: Alle Haltestellen werden jeweils zur selben Stunde bedient, angebunden sind Ziele wie Arztpraxen, Altenheime oder Rathäuser. Betreiber ist ein Verein, der für die Betriebsorganisation und Fahrergewinnung verantwortlich ist. Ein Team von 20 bis 25 ehrenamtlichen Fahrern sei erforderlich, um eine Buslinie durch die Großgemeinde Wallenhorst anbieten zu können, prognostiziert der Bürgerbus-Experte. Gefahren werden kann der behindertengerechte Kleinbus mit einem normalen PKW-Führerschein. Die geistige und körperliche Fahrtauglichkeit muss vorher der Amtsarzt bestätigen.
Betriebskosten von 30.000 Euro
Die Kosten: Rund 100.000 Euro müssen für einen Bürgerbus, weitere 30.000 Euro pro Jahr für Betriebskosten, also Sprit, Steuern und Versicherungen, veranschlagt werden. Dabei können die Planer einer Bürgerbuslinie auf öffentliche Gelder setzen: „Die Zeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr waren noch nie so günstig wie jetzt“, sagt Bendrien: Die Anschaffung der Fahrzeuge wird vom Land mit maximal 64.500 Euro gefördert, den Landkreisen stehen seit Anfang 2017 weitere Mittel zur Unterstützung des Nahverkehrs zur Verfügung: Der Landkreis Osnabrück könne für bürgerschaftliche Nahverkehrskonzepte allein 705.000 Euro in die Hand nehmen. Nichtsdestotrotz verbleibt eine Finanzierungslücke: Um die zu schließen, muss es den Planern gelingen, die Gemeinde mit ins Boot zu nehmen, die den Bürgerbus entweder mit Festbeträgen oder Kostenunterdeckungszusagen unterstützt.
350 gewünschte Fahrten pro Monat
Vorab sollte, rät Bendrien, eine Haushaltsbefragung durchgeführt werden, in der mögliche Fahrgastzahlen und infrage kommende Fahrtstrecken und Fahrtziele ermittelt werden. Als Ergebnis sollten pro Monat 350 gewünschte Fahrten auf dem Zettel stehen. Zuhörerin Meike Atorf aus Lechtingen hält den Bürgerbus für eine gute Sache: „Die Leute, die bei uns auf dem Gruthügel wohnen, könnten von diesem Angebot profitieren“, meint sie mit Blick auf die mangelhafte Anbindung an Rulle oder Wallenhorst.
UWG will Antrag stellen
Die UWG-Fraktion will jetzt im kleinen Team die nächsten Schritte planen. Ein Antrag auf Befürwortung und Zuschuss seitens der Gemeinde werde, so UWG-Ratsherr Stefan Düing, einer davon sein. Dass bereits in 2014 die Gemeindeverwaltung einem entsprechenden Vorstoß des Seniorenbeirats einen Absage erteilt hat, ficht Düing nicht an: „Der Zeitgeist ist jetzt anders. Mobilität steht mehr im Vordergrund.“